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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Wpd Windmanager setzt bei A&E-Monitoring auf GIS-gestützte Programme

© Wpd Windmanager© Wpd Windmanager

Bremen – Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Betreiber von regenerativen Energieerzeugungsanlagen im Rahmen der Genehmigung oft zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatz-Maßnahmen (A&E) verpflichtet.

Was Betreiber oft nicht wissen bzw. berücksichtigen, ist der Umstand, dass sie gemäß BNatSchG auch verpflichtet sind, die durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Betriebsdauer der Energieerzeugungsanlagen funktionsfähig zu halten. Sind die Kompensationsmaßnahmen nicht genehmigungskonform, drohen nämlich hohe Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des Betriebs.

„In vielen Windparks lautet das Motto leider aus den Augen aus dem Sinn. Mitunter herrscht die Auffassung, es handele sich bei A&E-Maßnahmen um eine einmalige Verpflichtung, die mit der Inbetriebnahme abgeschlossen ist“, so Björn Rohde-Gartmann, A&E-Experte und Teamleiter für Natur- und Artenschutz bei Wpd Windmanager. Das sei aber weit gefehlt.

An dieser Stelle setzt ein Angebot des Betriebsführers Wpd Windmanager zur Übernahme des Monitorings von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an. Dabei betreut Rohde-Gartmann mit seiner Abteilung aktuell rund 1.600 Maßnahmen mit einer Fläche von etwa 15,6 Mio. m2. Die Spanne der Maßnahmen ist groß und reicht von Streuobstwiesen oder der Sicherung von Altbäumen über die Anlage von Teichen oder Tümpeln bis hin zur Schaffung von Grünwald oder Huderplätzen. Über 260 der betreuten Maßnahmen sind besonders sensibel, da es sich hierbei um Artenschutzmaßnahmen handelt. Tendenz steigend. „Die Anforderungen nehmen kontinuierlich zu. Damit steigen auch der Aufwand und die Komplexität für uns“, betont Rohde-Gartmann.

Wpd Windmanager deckt im Rahmen des Monitorings ein breites Aufgabenspektrum ab und übernimmt sowohl die Aufnahme und die Identifizierung als auch die Überwachung der Maßnahmen. Um fundierte und objektive Beurteilungen zum Zustand der Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, setzt das Unternehmen auf GIS-gestützte Programme. Mithilfe der Software lässt sich bereits frühzeitig ermitteln, ob die jeweiligen Maßnahmen einer besonderen Pflege bedürfen, ob Bewirtschaftungsverträge und -auflagen eingehalten werden, oder ob und welche Handlungen notwendig sind, um einen Ausfall zu verhindern.

Doch nicht nur der Ausfall und die damit verbundenen Kosten können für Windpark-Betreiber ein Anreiz sein. Auch über die etwa 20-jährige Betriebszeit hinaus kann der Zustand der Kompensationsflächen den Ausschlag geben. „Wenn die Maßnahmen in einem guten Zustand sind, können sie teilweise für ein späteres Repowering angerechnet werden“, so Rohde-Gartmann. Möglich mache das die BNatSchG Novelle 2022 in Paragraph 45c Abs. 3. Das sei ein weiterer Grund, noch einmal genauer auf die A&E-Maßnahmen zu schauen und gegebenenfalls nachzusteuern.

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24.05.2024