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Wasserstoff-Kernnetz: ENBW steigt mit rund einer Milliarde Euro in die zukünftige Wasserstoffwirtschaft ein

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Karlsruhe – Die Bundesregierung plant den Auf- und Ausbau eines nationalen Wasserstoff-Kernnetzes, das bis 2032 entstehen und wesentlicher Bestandteil eines zukünftigen European Hydrogen Backbone (EHB) werden soll. Der Energieversorger EnBW beteiligt sich mit einer Milliardeninvestition an dem Infrastruktur-Projekt der Zukunft.

Die EnBW-Tochter Terranets BW und die Ontras-Tochter VNG haben gemeinsam einen Antrag zum Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Baden-Württemberg und weiten Teilen Ost- und Mitteldeutschlands gestellt. Der Ausbau soll sukzessive erfolgen, das Amortisationskonto der Bundesregierung ermöglicht in der schwierigen Anfangsphase eine Finanzierung trotz gedeckelter Netzentgelte.

Wasserstoff-Kernnetz: Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft der Zukunft
Mit dem Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes soll die Anbindung großer Industriezentren ermöglicht, Kraftwerke und Erzeugungsanlagen mit Wasserstoff versorgt und darüber hinaus transnationale Korridore für den Wasserstoffimport eröffnet werden.

„Das Wasserstoff-Kernnetz ist der Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft der Zukunft und damit die Voraussetzung für die vollständige Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft und das Erreichen der Klimaziele“, erklärt EnBW-Vorstandsmitglied Dirk Güsewell, verantwortlich für systemkritische Infrastruktur. “EnBW begrüßt und unterstützt dieses wegweisende Vorhaben. Damit wird ein weiteres wichtiges Kapitel der Energiewende aufgeschlagen, in die unser Unternehmen bis 2030 insgesamt rd. 40 Milliarden Euro investieren wird.“

EnBW-Tochter und die Ontras-Tochter vernetzen Baden-Württemberg und weite Teile Ost- und Mitteldeutschlands
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber haben das EnBW-Tochterunternehmen Terranets BW und die VNG, Tochter der Ontras Gastransport, konkrete Zusagen für Leitungsvorhaben bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Der Antrag muss von der Bundesnetzagentur allerdings noch genehmigt werden.

Die EnBW will über ihre Tochter Terranets BW die aktuell im Bau befindliche Süddeutsche Erdgasleitung (SEL) in das Wasserstoff-Kernnetz einzubringen. Die SEL wird nach ihrer Fertigstellung Bedarfsträger in Baden-Württemberg versorgen - zunächst mit Erdgas und später mit Wasserstoff. Dazu zählen u.a. die wasserstofffähigen Gaskraftwerke (Fuel Switch) in Heilbronn, Altbach/Deizisau und Stuttgart-Münster. Die Nutzung der SEL für das Wasserstoff-Kernnetz spart Zeit und Kosten, weil sie bereits weitgehend wasserstofffähig ausgeführt wird, teilte EnBW mit.

Weitere mögliche Projekte sind darüber hinaus Transportleitungen nach Oberschwaben und an den Bodensee sowie eine grenzüberschreitende Verbindung von Frankreich bis in den Breisgau.

Die VNG-Tochter ONTRAS wird unterdessen Wasserstoff-Transportleitungen im mitteldeutschen Raum realisieren und damit die Verbindung der Region Leipzig mit dem mitteldeutschen Chemiedreieck, den Industriezentren in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, dem Berliner Raum sowie dem Industriebogen Meißen schaffen. Weitere mögliche Projekte sind die Verbindung südlich von Berlin über Eisenhüttenstadt nach Polen bis in die Lausitz, die Strecke südlich von Rostock nach Glasewitz sowie weitere Anbindungsleitungen.

Sukzessiver Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur – Finanzierung über Amortisationskonto unterstützt Hochlauf
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes in Baden-Württemberg sowie große Teile Ost- und Mitteldeutschlands erfolgt sukzessive durch Umstellen von Bestandsleitungen, aber auch durch neu zu bauende Verbindungen entstehen. Güsewell: „Der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoff-Infrastruktur wird nicht von heute auf morgen passieren und er wird technisch wie wirtschaftlich nur schrittweise möglich sein. Umso mehr wird es darauf ankommen, gleich zu Beginn wirksame Investitionsanreize für einen zügigen Auf- und Ausbau zu schaffen.“

Weil in der frühen Hochlaufphase durch die Deckelung der Netzentgelte eine Differenz zwischen hohen Investitionskosten und geringen Einnahmen aus Netzentgelten auf Grund weniger Anfangsnutzer entsteht, hat der Gesetzgeber mit dem Amortisationskonto eine wichtige Ausgleichsgrundlage geschaffen. Diese Differenz kann aus einem Amortisationskonto zwischenfinanziert werden. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und die Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, wird der entstandene Fehlbetrag im Amortisationskonto ausgeglichen, so das Grundprinzip des Amortisationskontos.

© IWR, 2024


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