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Teilerfolg für Bremer Senat beim Offshore Terminal Bremerhaven
Das Bremer Verwaltungsgericht hat den Bau des Offshore Terminals Bremerhaven (OTB) im Frühling 2016 nach einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorerst gestoppt. Das Gericht hat eine falsche Zuständigkeit bei der Planung bemängelt und sieht erhebliche Eingriffe in einem Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet. Nun fand ein Erörterungstermin vor dem übergeordneten Oberverwaltungsgericht Bremen statt.
Oberverwaltungsgericht bewertet Frage der Zuständigkeit anders
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat im Beschwerdeverfahren zur OBT-Planfeststellung einen ganztägigen Erörterungstermin durchgeführt. In der Frage der Zuständigkeit hat das Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass es der Ansicht des Verwaltungsgerichts möglicherweise nicht folgen werde. Das Verwaltungsgericht hatte das Projekt unter anderem deshalb vorläufig gestoppt, weil der Bund für die Verwaltung von Bundeswasserstraßen zuständig sei, nicht das Land Bremen. Das Land Bremen hätte sich nicht selbst die Planfeststellung für den OTB hätte erteilen dürfen.
Fragestellungen um Natur- und Wasserschutz weiter offen
Auch weitere naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Fragestellungen, die der Planfeststellungsbeschluss aufwirft, wurden eingehend erörtert. Wegen des erheblichen Eingriffs in die Natur darf das Vorhaben nur verwirklicht werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es ist erörtert worden, ob die mit dem Planfeststellungsbeschluss verfolgten öffentlichen Belange die Ausnahmeentscheidung rechtfertigen Die Beteiligten haben dazu weitere Unterlagen vorgelegt, zu denen sie nun bis zum 24.03.2017 Stellung nehmen dürfen. Das Gericht wird voraussichtlich zwischen Ende März und Anfang April 2017 seine Entscheidung bekanntgeben.
© IWR, 2017
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